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BGH, 16.01.1974 - VIII ZR 229/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung - Unzulässige Vorauswürdigung des angebotenen Beweises - Verlust der Identität des Interesses nach Veräußerung des eigenen Geschäftsanteils - Verzug des Hauptschuldners mit der Erfüllung der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1974, 214
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 22.09.1904 - VI 542/03
Bürge und Hauptschuldner; B.G.B. § 775
Auszug aus BGH, 16.01.1974 - VIII ZR 229/72
Gewährt der Gläubiger dem Hauptschuldner (nachträglich) Stundung, so berührt das den Befreiungsanspruch des Bürgen nicht (RGZ 59, 10).
- BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84
Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung …
Die Revisionserwiderung verweist darauf, daß der wegen Verzugs des Hauptschuldners entstandene Freistellungsanspruch des Bürgen (§ 775 Abs. 1 Nr. 3 BGB) nicht dadurch berührt wird, daß der Gläubiger dem Schuldner nachträglich Stundung gewährt oder sich sonst in irgendeiner Weise mit ihm arrangiert (vgl. RGZ 59, 10, 12; BGH, Urteil vom 16. Januar 1974 - VIII ZR 229/72 = WM 1974, 214, 215). - BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79
Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz
Denn er kann, wenn sich die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft wesentlich verschlechtert haben, entweder unmittelbar die Abwicklung betreiben oder sie mittelbar dadurch erzwingen, daß er von der Gesellschaft Befreiung von seiner Bürgschaft verlangt (§ 775 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. auch BGH, Urt. v. 16.1.74 - VIII ZR 229/72, WM 1974, 214). - OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - 3 U 15/08
Anspruch eines Gesellschafters auf Freistellung von der Mithaftung für eine …
Dementsprechend kann zumindest dann, wenn eine der Voraussetzungen des § 775 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BGB vorliegt, der Gesellschafter im Falle seines Ausscheidens - weil dann die Identität seiner persönlichen Interessen mit denjenigen der Gesellschaft beendet ist - von der Gesellschaft verlangen, von seiner Verpflichtung aus der Bürgschaft freigestellt zu werden (BGH WM 1974, S. 214/215;… soweit in BGH WM 1989, S. 406/407 andere Gesellschafter als Anspruchgegner angesehen wurden, beruhte dies auf einer besonderen, durch vertragliche Abreden bestimmten Sachverhaltsgestaltung;… Palandt-Sprau, BGB, 67. Aufl. 2008, § 775 Rdnr. 1;… Brödermann in: Prütting u.a., BGB, 2. Aufl. 2007, § 775 Rdnr. 6;… MK-Habersack, BGB, 4. Aufl. 2004, § 775 Rdnr. 4;… Staudinger-Horn, BGB, 13. Bearb. 1997, § 775 Rdnr. 3). - OLG Naumburg, 05.09.2001 - 6 U 56/01
Eigenkapitalersetzende Bürgschaft eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers - …
Denn er kann, wenn sich die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft wesentlich verschlechtert haben, entweder unmittelbar die Abwicklung betreiben oder sie mittelbar dadurch erzwingen, dass er von der Gesellschaft gemäß § 775 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH WM 1974, 214) Befreiung von seiner Bürgschaft verlangt (…BGHZ aaO). - KG, 23.03.1995 - 2 U 3723/94
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
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